Mehrwegpflicht: Mit Mehrweg Müll und Kosten sparen!

Verpackungsgesetz: Shopbetreiber müssen ab 2023 neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für To-go-Essen und -Getränke anbieten. 

770 Tonnen – so viel Verpackungsmüll entsteht in Deutschland täglich durch Take-away-Einwegverpackungen. Diese Menge will die Regierung deutlich reduzieren und hat deshalb Mitte 2021 das Verpackungsgesetz beschlossen. Darin sind verschiedene Maßnahmen festgeschrieben, die die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt vermeiden, beziehungsweise verringern sollen. Ein weiteres Ziel ist es, dass ein möglichst hoher Anteil an Verpackungen entweder wiederverwendet oder dem Recycling zugeführt werden kann.

Die Umsetzung des Verpackungsgesetzes ist in vier Schritte gestaffelt:

●    Ab 2022: Pfandpflicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen
●    Ab 2023: zusätzlich Mehrweg- neben Einwegbehältern für To-go-Essen und -Getränke
●    Ab 2025: mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik bei PET-Einweggetränkeflaschen
●    Ab 2030: mindestens 30 Prozent Recycling-Plastik für alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen

 

Regelung ab 2023 gilt für Shopbetreiber – mit einer Ausnahme

Die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tretende Änderung betrifft auch Tankstellen- und Convenience-Shopbetreiber, wenn sie Essen und Getränke in To-go oder Take-away anbieten. Sie müssen dann eine Mehrwegalternative zu Einwegverpackungen anbieten. Diese darf allerdings nicht teurer sein als die Einwegvariante und sie darf für die Kundin oder den Kunden nicht unattraktiver sein, weil beispielsweise das Handling einen Mehraufwand bedeutet. Der Shopbetreiber muss alternativ angebotene Mehrwegverpackungen nur dann zurücknehmen, wenn er diese selbst in Verkehr gebracht hat. Das heißt: Es besteht keine Pflicht zur Rücknahme von „gattungsgleichen“ Mehrwegverpackungen anderer Hersteller. Gut sichtbare Hinweise müssen den Shopper über die Wahlmöglichkeit zwischen Einweg und Mehrweg informieren.

 

MCS bietet Lösung in Zusammenarbeit mit RECUP an

Um die Shopbetreiber bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes zu unterstützen, ist MCS eine Kooperation mit RECUP, dem größten flächendeckenden Anbieter von Mehrwegbehältern in Deutschland, eingegangen. „Unsere Vision ist kurz und klar: Wir wollen Einweg abschaffen“, bringt es Co-Founder Fabian Eckert auf den Punkt. 

So funktioniert’s: Die Kundin oder der Kunde bestellt im RECUP oder in der REBOWL, hinterlegt das Pfand und gibt die Behältnisse bei einem der mehr als 12.000 Partner deutschlandweit zurück, der sie in der Spülmaschine reinigt und erneut ausgibt. Das Pfand für den RECUP Becher liegt bei einem Euro, bei der REBOWL sind es fünf Euro. Die Mehrwegschale REBOWL gibt es in den Größen 1.100, 910 mit Trennsteg und 550 Milliliter. Den Mehrwegbecher RECUP gibt es in den Größen 0,2, 0,3, 0,4 und zeitnah ebenfalls in der Größe 0,5 Liter. Alle Produkte verfügen über passende Deckel. Die Mehrwegbehälter sind langlebig und bruchsicher. Außerdem bestehen sie nur aus einer Sorte Plastik und können so zu 100 Prozent recycelt werden. 

© RECUP
© RECUP
© RECUP
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„Der Shopbetreiber zahlt einen fixen monatlichen Nutzungsbeitrag. Dieser richtet sich nach der Länge der Vertragslaufzeit und ist unabhängig von der Menge der bestellten Produkte“, erklärt Eckert. Wer das Mehrwegsystem an seinen Tankstellen anbieten möchte, muss sich lediglich unter https://partner.recup.de/account/register registrieren.